Wer eine Ausbildung beginnt, möchte nicht nur einen passenden Beruf lernen, sondern auch wissen, ob das Geld im Alltag reicht. Entscheidend sind dabei das Ausbildungsjahr, die Branche, der Tarifvertrag und die Frage, ob es sich um eine duale oder schulische Ausbildung handelt. Ich zeige die wichtigsten Zahlen für 2026, erkläre den Unterschied zwischen Brutto und Netto und ordne ein, was in pharmazeutischen Berufen realistisch ist.
Die wichtigsten Zahlen zur Ausbildungsvergütung auf einen Blick
- 724 Euro brutto beträgt 2026 die gesetzliche Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr für neu beginnende Ausbildungen nach dem BBiG.
- Die Mindestwerte steigen auf 854, 977 und 1.014 Euro im zweiten, dritten und vierten Ausbildungsjahr.
- Tarifgebundene Auszubildende erhielten 2025 im Durchschnitt 1.209 Euro brutto monatlich.
- Bei einer schulischen Ausbildung gibt es häufig keine Vergütung, dafür können Förderleistungen infrage kommen.
- Für PKA gelten im Apothekentarif ab 2026 häufig 876 bis 979 Euro brutto, je nach Ausbildungsjahr.

Wie viel verdient man in der Ausbildung im Jahr 2026
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Das Ausbildungsgehalt liegt je nach Beruf und Betrieb oft zwischen 724 und über 1.400 Euro brutto im Monat. Die Bundesagentur für Arbeit nennt als grobe Orientierung für das Nettoeinkommen eine Spanne von etwa 500 bis 1.200 Euro, wobei Beruf, Branche und persönliche Abzüge eine große Rolle spielen.
Für Ausbildungsverhältnisse, die 2026 beginnen, gilt nach dem Berufsbildungsgesetz folgende gesetzliche Untergrenze:
| Ausbildungsjahr | Mindestvergütung brutto pro Monat |
|---|---|
| 1. Jahr | 724 Euro |
| 2. Jahr | 854 Euro |
| 3. Jahr | 977 Euro |
| 4. Jahr | 1.014 Euro |
Diese Beträge sind eine gesetzliche Mindestgrenze, kein typisches Durchschnittsgehalt. Ein Tarifvertrag oder ein besonders zahlungsstarker Betrieb kann deutlich mehr vorsehen. Die Mindestvergütung gilt außerdem nicht automatisch für jede schulische Ausbildung und nicht in jeder besonderen Ausbildungsform.
Die aktuellsten bundesweiten Vergleichswerte des BIBB beziehen sich auf den Stand Oktober 2025. In tarifgebundenen Betrieben lag die durchschnittliche Vergütung über alle Ausbildungsjahre hinweg bei 1.209 Euro brutto. Im öffentlichen Dienst waren es durchschnittlich 1.329 Euro, in Industrie und Handel 1.266 Euro und im Handwerk 1.093 Euro.
Diese Zahlen zeigen bereits, warum Online-Angaben zum Verdienst manchmal widersprüchlich wirken. Der Durchschnitt von 1.209 Euro beschreibt nur tarifgebundene Betriebe und mischt alle Ausbildungsjahre. Wer im ersten Jahr eines weniger gut bezahlten Berufs startet, kann erheblich darunterliegen.
Warum sich die Beträge nach Beruf und Betrieb unterscheiden
Die Höhe wird vor allem durch vier Faktoren bestimmt. Dazu gehören der Ausbildungsberuf, die Tarifbindung, die Region und das Ausbildungsjahr. Auch ein großer Konzern zahlt häufig anders als ein kleiner Familienbetrieb, obwohl beide denselben Beruf ausbilden.
- Tarifvertrag bedeutet, dass Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände Vergütung und Arbeitsbedingungen festgelegt haben.
- Branche beeinflusst den finanziellen Spielraum des Betriebs. Industrieunternehmen zahlen oft mehr als kleine Handwerksbetriebe.
- Region spielt trotz angenäherter Ost-West-Werte weiterhin eine Rolle, besonders wegen der unterschiedlichen Lebenshaltungskosten.
- Ausbildungsjahr führt normalerweise zu einer steigenden Vergütung, weil die Verantwortung und die praktischen Kenntnisse wachsen.
Die Spannweite ist beträchtlich. 2025 erhielten Milchtechnologinnen und Milchtechnologen im tariflichen Durchschnitt etwa 1.463 Euro, während Friseurinnen und Friseure auf rund 727 Euro kamen. Das ist kein Urteil über den Wert eines Berufs, sondern zeigt, wie unterschiedlich Tarifstrukturen und Geschäftsmodelle funktionieren.
Ich würde deshalb niemals nur die Vergütung im ersten Jahr vergleichen. Viel wichtiger ist die Entwicklung bis zum Abschluss, das Einstiegsgehalt danach und die Frage, ob Weiterbildungen oder Spezialisierungen möglich sind. Ein etwas niedrigerer Start kann sinnvoll sein, wenn die spätere Perspektive deutlich besser aussieht.
Was vom Bruttogehalt tatsächlich übrig bleibt
Im Ausbildungsvertrag steht normalerweise der Bruttobetrag. Davon werden unter anderem Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Das Netto hängt zusätzlich von Steuerklasse, Krankenkasse, Kirchensteuer und persönlichen Merkmalen ab.
Bei niedrigen Ausbildungsvergütungen fällt oft keine oder nur sehr wenig Lohnsteuer an. Sozialversicherungsbeiträge können trotzdem abgehen. Deshalb ist ein Bruttobetrag von 900 Euro nicht gleichbedeutend mit 900 Euro auf dem Konto.
| Angabe im Vertrag | Was sie bedeutet |
|---|---|
| Ausbildungsvergütung brutto | Monatlicher Betrag vor Steuern und Sozialabgaben |
| Nettoauszahlung | Betrag, der tatsächlich überwiesen wird |
| Tarifliche Vergütung | Vorgabe aus einem geltenden Tarifvertrag |
| Sonderzahlung | Zum Beispiel Weihnachtsgeld, falls vertraglich oder tariflich vorgesehen |
Für die persönliche Planung rechne ich immer mit dem Netto und stelle ihm feste Kosten gegenüber. Fahrtkosten, Handy, Versicherungen, Lernmaterialien und eventuell Miete werden leicht unterschätzt. Gerade bei einer eigenen Wohnung kann selbst ein vergleichsweise gutes Ausbildungsgehalt knapp werden.
Bei einer dualen Ausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe infrage kommen. Bei schulischen Ausbildungen ist eher Schüler-BAföG relevant. Auch Kindergeld kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen weitergezahlt werden. Die genaue Unterstützung hängt unter anderem vom Einkommen der Eltern, dem Wohnort und der Entfernung zum Ausbildungsbetrieb ab.
Was in pharmazeutischen Ausbildungen realistisch ist
Für die Pharmazie ist die Unterscheidung zwischen PKA und PTA besonders wichtig. Die Ausbildung zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten ist dual. Man arbeitet also in einer Apotheke und besucht parallel die Berufsschule. Dafür wird eine monatliche Ausbildungsvergütung gezahlt.
| PKA-Ausbildungsjahr | Tarifliche Vergütung ab 2026 |
|---|---|
| 1. Jahr | 876 Euro brutto |
| 2. Jahr | 927 Euro brutto |
| 3. Jahr | 979 Euro brutto |
Diese Werte gelten dort, wo der entsprechende Apothekentarifvertrag angewendet wird. Ohne Tarifbindung kann die vertragliche Vergütung abweichen, darf bei einer vom BBiG erfassten Ausbildung aber nicht beliebig niedrig sein.
Bei der Ausbildung zur pharmazeutisch-technischen Assistenz sieht die Situation anders aus. Die ersten zwei Jahre finden überwiegend an einer Berufsfachschule statt und werden normalerweise nicht wie eine duale Ausbildung vergütet. Während des anschließenden sechsmonatigen Praktikums in einer Apotheke gibt es eine Vergütung, im Apothekentarif ab 2026 beispielsweise 876 Euro monatlich.
Das ist für viele Interessierte der entscheidende finanzielle Unterschied. Wer während der gesamten Ausbildungszeit ein regelmäßiges Einkommen braucht, sollte PKA und PTA nicht nur nach den Tätigkeiten, sondern auch nach dem Ausbildungsmodell vergleichen. Bei PTA müssen außerdem mögliche Schul- und Fahrtkosten in die Rechnung einfließen.
Welche Angaben im Ausbildungsvertrag entscheidend sind
Vor der Unterschrift sollte ich nicht nur auf die große Zahl beim Monatsbetrag schauen. Ein Vertrag kann bei Arbeitszeit, Sonderzahlungen und Überstunden wichtige Details enthalten, die den tatsächlichen Wert des Angebots verändern.
- Vergütung für jedes Ausbildungsjahr prüfen, nicht nur den Betrag zum Einstieg.
- Nachsehen, ob ein Tarifvertrag gilt und welche Tarifpartei zuständig ist.
- Arbeitszeit, Berufsschultage und Regelungen zu Überstunden vergleichen.
- Fragen, ob Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder andere Sonderzahlungen vorgesehen sind.
- Fahrtweg und Fahrtkosten realistisch kalkulieren, besonders bei weit entfernten Berufsschulen.
- Bei einer schulischen Ausbildung klären, ob Schulgebühren, Materialkosten oder Praktikumszeiten anfallen.
Berufsschulunterricht und Prüfungen gehören zur Ausbildung und müssen entsprechend berücksichtigt werden. Für diese Zeiten darf die Vergütung nicht einfach entfallen. Bei Überstunden sollte ich ebenfalls genau hinsehen, denn sie sind bei Auszubildenden nicht als dauerhafte Lösung gedacht und müssen nach den geltenden Regeln ausgeglichen oder vergütet werden.
Eine höhere Vergütung ist grundsätzlich ein gutes Argument im Bewerbungsgespräch. Ich würde aber nicht nur nach mehr Geld fragen, sondern nach dem Gesamtpaket. Ein Betrieb mit guter Anleitung, verlässlichen Arbeitszeiten und realistischen Übernahmechancen kann langfristig wertvoller sein als ein Angebot, das im ersten Jahr 50 Euro mehr zahlt.
Die vernünftige Rechnung vor der Unterschrift
Mein praktischer Rat lautet, drei Zahlen nebeneinanderzulegen. Erstens das monatliche Netto, zweitens die festen Kosten und drittens das erwartete Einstiegsgehalt nach dem Abschluss. So entsteht ein realistischeres Bild als durch den Vergleich einzelner Bruttobeträge.
Für die Berufswahl sollte die Vergütung wichtig sein, aber nicht allein entscheiden. Gerade in der Pharmazie zählen auch der Kontakt mit Menschen, naturwissenschaftliches Interesse, sorgfältiges Arbeiten und die späteren Möglichkeiten in Apotheke, Krankenhaus oder Industrie. Ein Ausbildungsweg ist dann finanziell sinnvoll, wenn die Vergütung zum Alltag passt und gleichzeitig eine tragfähige berufliche Perspektive eröffnet.
Wer diese Punkte prüft, erkennt schnell, ob ein Angebot fair ist, welche Unterstützung zusätzlich möglich ist und ob das gewählte Ausbildungsmodell zur eigenen Lebenssituation passt. Genau diese Kombination aus aktuellem Monatsbetrag und langfristiger Entwicklung liefert die bessere Grundlage für eine Entscheidung.
