Wer die Erste juristische Prüfung bestanden hat, steht an einem wichtigen Übergang: Das Studium ist abgeschlossen, die klassische juristische Ausbildung aber noch nicht. Ich zeige, welchen Status man jetzt hat, welche Abschlüsse und Berufsmöglichkeiten offenstehen und warum das Referendariat für die meisten juristischen Berufe der entscheidende nächste Schritt ist.
Die erste Prüfung beendet das Studium, aber noch nicht die Volljuristenausbildung
- Studienabschluss: Mit der Ersten juristischen Prüfung ist das rechtswissenschaftliche Studium erfolgreich beendet.
- Berufsstatus: Man ist noch kein Volljurist und hat noch keine Befähigung zum Richteramt.
- Nächster Schritt: In der Regel folgt ein zweijähriges Rechtsreferendariat.
- Weitere Qualifikationen: Je nach Universität sind ein Hochschulgrad wie Diplom-Jurist oder eine Promotion möglich.
- Berufseinstieg: Tätigkeiten in Unternehmen, Behörden, Verbänden oder Kanzleien sind möglich, allerdings mit klaren rechtlichen Grenzen.
Was ist man nach dem 1. Staatsexamen in Jura?
Nach bestandener Erster juristischer Prüfung ist man in erster Linie Absolvent oder Absolventin der Rechtswissenschaft. Im Alltag wird häufig von einem Juristen oder einer Juristin gesprochen. Rechtlich entscheidend ist aber die Unterscheidung zwischen einer bestandenen ersten Prüfung und der vollständigen Qualifikation als Volljurist.
Der Ausdruck „erstes Staatsexamen“ ist weiterhin weit verbreitet. Offiziell heißt der Abschluss heute meist Erste juristische Prüfung. Sie besteht aus der staatlichen Pflichtfachprüfung und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung. In vielen Bundesländern fließen beide Teile in die Gesamtnote ein, wobei der staatliche Teil häufig stärker gewichtet wird.
Noch kein Volljurist
Als Volljurist gilt man grundsätzlich erst nach bestandener Zweiter juristischer Staatsprüfung. Erst dann besitzt man die Befähigung zum Richteramt, die in Deutschland den Zugang zu den klassischen juristischen Berufen eröffnet.
| Status | Bedeutung | Was damit möglich ist |
|---|---|---|
| Erste juristische Prüfung | Universitäre Ausbildung und staatliche Pflichtfachprüfung bestanden | Zulassung zum Referendariat und Einstieg in verschiedene juristische Tätigkeiten |
| Rechtsreferendar | Zweijähriger juristischer Vorbereitungsdienst | Praktische Ausbildung bei Gericht, Staatsanwaltschaft, Verwaltung und Rechtsanwälten |
| Zweite juristische Staatsprüfung | Vollständige juristische Ausbildung abgeschlossen | Zugang zu Berufen wie Rechtsanwalt, Richter, Staatsanwalt oder Notar, sofern weitere Voraussetzungen erfüllt sind |
Die wichtigste praktische Aussage lautet deshalb: Die erste Prüfung ist ein vollwertiger Studienabschluss, aber noch keine vollständige Berufszulassung. Wer als Anwalt auftreten, Richter werden oder die Staatsanwaltschaft anstreben möchte, muss normalerweise noch das Referendariat und das Zweite Staatsexamen absolvieren.
Der typische nächste Schritt ist das Referendariat
Nach der Ersten juristischen Prüfung folgt für die meisten Absolventen der juristische Vorbereitungsdienst, besser bekannt als Rechtsreferendariat. Er dauert regulär 24 Monate und wird in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis bei der Justizverwaltung des jeweiligen Bundeslandes absolviert.
Die Ausbildung verbindet mehrere praktische Stationen. Dadurch lernt man nicht nur, juristische Fälle zu lösen, sondern auch, Urteile, Anklageschriften, Verwaltungsentscheidungen und anwaltliche Schriftsätze zu verfassen.
- Zivilstation: Ausbildung bei einem Zivilgericht, häufig bei einer Richterin oder einem Richter.
- Strafstation: Einsatz bei der Staatsanwaltschaft oder einem Strafgericht.
- Verwaltungsstation: Tätigkeit bei einer Behörde oder einer anderen geeigneten Verwaltungsstelle.
- Anwaltsstation: Mehrmonatige Ausbildung in einer Rechtsanwaltskanzlei, teilweise auch in einem Unternehmen oder Verband.
- Wahlstation: Individuelle Vertiefung, etwa in einer internationalen Kanzlei, einem Unternehmen, einer Behörde oder im Ausland.
Die genaue Aufteilung und die Bewerbungsfristen unterscheiden sich zwischen den Bundesländern. Ich würde deshalb frühzeitig beim zuständigen Oberlandesgericht oder der jeweiligen Justizverwaltung prüfen, welche Unterlagen, Fristen und Wartezeiten am gewünschten Ausbildungsort gelten.
Während des Referendariats erhält man in der Regel eine Unterhaltsbeihilfe. Sie ist kein gewöhnliches Kanzleigehalt und fällt je nach Bundesland unterschiedlich aus. Wer finanziell knapp kalkulieren muss, sollte deshalb vor dem Start klären, ob Nebenverdienstgrenzen, Versicherungsfragen oder besondere Genehmigungen zu beachten sind.
Welche Abschlüsse und Titel kommen zusätzlich infrage?
Die Erste juristische Prüfung verleiht nicht automatisch überall denselben akademischen Grad. Manche Universitäten bieten Absolventinnen und Absolventen auf Antrag einen Hochschulgrad wie Diplom-Jurist, Diplom-Juristin oder Magister iuris an.
Ob dieser Titel möglich ist, hängt von der Promotions- oder Graduierungsordnung der jeweiligen Fakultät ab. Häufig muss die Prüfung an der betreffenden Universität abgelegt worden sein. Den Grad darf man erst führen, wenn die Hochschule eine entsprechende Urkunde ausgestellt hat.
| Bezeichnung | Automatisch nach der Prüfung? | Worauf kommt es an? |
|---|---|---|
| Erste juristische Prüfung | Ja, sofern beide Prüfungsteile bestanden sind | Staatliche Pflichtfachprüfung und universitärer Schwerpunktbereich |
| Diplom-Jurist oder Diplom-Juristin | Nein | Antrag und Voraussetzungen der jeweiligen Universität |
| Magister iuris | Nein | Nur an bestimmten Hochschulen und nach deren Ordnung |
| Bachelor of Laws | Nicht generell | Nur bei einem entsprechenden Studienmodell oder einer besonderen Hochschulregelung |
| Dr. iur. | Nein | Promotion, Dissertation, mündliche Prüfung und fakultätsspezifische Zulassung |
Der häufigste Fehler ist, einen möglichen Hochschulgrad mit der beruflichen Vollqualifikation zu verwechseln. Ein Diplom-Jurist kann ein sinnvoller akademischer Abschluss sein, ersetzt aber weder das Referendariat noch das Zweite Staatsexamen.

Welche beruflichen Wege sind schon nach der ersten Prüfung offen?
Auch ohne Zweites Staatsexamen gibt es interessante Berufsmöglichkeiten. Besonders gut passen Tätigkeiten, bei denen juristische Analyse, sorgfältige Recherche und der Umgang mit Verträgen gefragt sind. Dazu gehören etwa Compliance, Datenschutz, Vertragsmanagement, Versicherungen, Personalwesen und öffentliche Verwaltung.
Typische Einstiegsbereiche
- wissenschaftliche Mitarbeit an einer Universität oder einem Lehrstuhl
- juristische Sachbearbeitung in Unternehmen, Behörden oder Verbänden
- Compliance und interne Richtlinienarbeit
- Datenschutzkoordination und Dokumentenprüfung
- Vertragsmanagement und Legal Operations
- Recherche- und Assistenzfunktionen in Kanzleien
- Tätigkeiten bei Versicherungen, Banken oder Rechtsschutzanbietern
In diesen Rollen kommt es stark darauf an, wie die Stelle formuliert ist. Manche Arbeitgeber suchen ausdrücklich Volljuristen mit zwei Examina. Andere akzeptieren Absolventen der Ersten Prüfung, wenn die Tätigkeit keine eigenständige Rechtsberatung oder Prozessvertretung voraussetzt.
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Wo die Grenzen liegen
Wer nur die Erste juristische Prüfung bestanden hat, darf sich nicht ohne Weiteres als Rechtsanwalt niederlassen und keine anwaltliche Prozessvertretung übernehmen. Auch die klassischen Laufbahnen als Richter oder Staatsanwalt setzen grundsätzlich die Befähigung zum Richteramt voraus.
Bei Stellenangeboten sollte ich deshalb genau prüfen, ob „Volljurist“, „Assessor“ oder „zwei Staatsexamina“ verlangt werden. Eine Bewerbung kann trotzdem sinnvoll sein, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich auch Kandidaten mit Erster Prüfung berücksichtigt. Die Examensnote, praktische Erfahrung und eine erkennbare Spezialisierung machen dabei oft einen größeren Unterschied, als viele Absolventen zunächst erwarten.
Ist eine Promotion direkt nach dem ersten Examen möglich?
Ja, eine Promotion zum Dr. iur. kann grundsätzlich bereits nach der Ersten juristischen Prüfung beginnen. Das ist vor allem für diejenigen interessant, die wissenschaftlich arbeiten, später an einer Universität bleiben oder sich in einem spezialisierten Rechtsgebiet profilieren möchten.
Eine automatische Zulassung gibt es jedoch nicht. Die Promotionsordnungen der Fakultäten unterscheiden sich deutlich. Häufig werden eine bestimmte Examensnote, ein gutes Seminarzeugnis, ein ausgearbeitetes Forschungsthema und die Betreuung durch eine Professorin oder einen Professor verlangt.
Viele juristische Fakultäten setzen für die Promotion mindestens die Note vollbefriedigend ab 9,00 Punkten voraus. Teilweise sind Ausnahmen bei einer niedrigeren Examensnote möglich, etwa wenn zusätzliche wissenschaftliche Leistungen oder besonders überzeugende Seminararbeiten vorliegen.
Eine Promotion vor dem Referendariat hat Vorteile, weil man sich vollständig auf die Dissertation konzentrieren kann. Sie verlängert aber den Weg zur Berufszulassung. Wer sicher in die Anwaltschaft, Justiz oder Staatsanwaltschaft möchte, sollte deshalb abwägen, ob der Doktorgrad für das persönliche Ziel wirklich einen Mehrwert bringt.
Was nach dem Prüfungsergebnis praktisch zählt
Nach dem Bestehen sollte man zunächst mehrere Dokumente sorgfältig sichern. Dazu gehören das Examenszeugnis, die Bescheinigung über die Einzelnoten und gegebenenfalls Nachweise über den Schwerpunktbereich. Diese Unterlagen werden für Bewerbungen zum Referendariat, für Hochschulanträge und später für viele Arbeitgeber benötigt.
Danach lohnt sich ein nüchterner Blick auf die eigene Planung. Wer das Referendariat beginnen möchte, sollte sich über Bewerbungsfristen, Wartezeiten und Wunschorte informieren. Wer direkt arbeiten oder promovieren will, braucht dagegen ein klares Profil, etwa im Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Medizinrecht, Wirtschaftsrecht oder öffentlichen Recht.
- Zeugnisse prüfen: Stimmen Namen, Noten und Prüfungsteile?
- Referendariat planen: Fristen und Zulassungsvoraussetzungen des Bundeslandes recherchieren.
- Berufsziel festlegen: Volljuristische Laufbahn, Wissenschaft oder direkter Berufseinstieg.
- Hochschulgrad klären: Bei der eigenen Fakultät nach Diplom, Magister oder LL.B. fragen.
- Finanzen bedenken: Unterhaltsbeihilfe, Wohnort, Versicherungen und mögliche Wartezeiten realistisch kalkulieren.
Die erste Prüfung ist ein Abschluss mit mehreren möglichen Richtungen
Nach dem Ersten Staatsexamen in Jura ist man weder ohne Abschluss noch bereits vollständig zugelassener Volljurist. Man hat das rechtswissenschaftliche Studium beendet und kann grundsätzlich den zweijährigen Weg zum Zweiten Staatsexamen einschlagen.
Gleichzeitig stehen alternative Wege offen. Ein Hochschulgrad, eine Promotion oder ein juristisch geprägter Beruf in einem Unternehmen können sinnvoll sein, wenn die klassische Laufbahn nicht zum eigenen Ziel passt. Entscheidend ist, die Begriffe sauber zu verwenden und die nächste Entscheidung nicht nur von der Examensnote, sondern auch vom gewünschten Arbeitsalltag abhängig zu machen.
